Abstellen von Gehhilfen im Treppenhaus
Der Vermieter kann das Abstellen eines Rollators, einer Gehhilfe oder eines Stützapparates im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses nicht untersagen. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammengeklappt abstellen, so dass auch die anderen Mitbewohner das Treppenhaus und den Hauseingang gefahrlos nutzen können.
(Urteil des LG Hannover vom 17.10.2005 – 20 S 39/05)
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein
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