Verjährung des Anspruches des Vermieters auf Stellung der Mietkaution
Der Anspruch des Vermieters auf Stellung der Mietkaution verjährt in drei Jahren.
Wenn der Vermieter während des Mietverhältnisses sich zu Recht aus der Mietkaution befriedigt, entsteht nicht wieder der alte Anspruch auf Zahlung der Mietkaution. Vielmehr entsteht ein neuer Anspruch auf Ergänzung der Kaution, der wiederum einer eigenen Verjährungsfrist unterliegt.
(Urteil des LG Duisburg vom 28.03.2006 – 13 S 334/05)
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein e.V.
Möhrendorfer Straße 1c
91056 Erlangen
Tel: 09131/43226 (Mo - Fr 11 bis 14 Uhr)
Fax: 09131/48914
kontakt@mieterverein-erlangen.de
Sparkasse Erlangen
BLZ: 763 500 00
Kto.: 26792
Aktuell:Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2020 in Erlangen
Neue Beitragssätze ab 01.04.2018
(für Bestandsmitglieder ab 01.01.2019)
48 € jährlich
- Ermäßigt 30 € für:
- Schüler/innen
- Student/inn/en
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Arbeitslose
- Rentner/innen
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
- Inhaber/innen des Erlanger Passes
Einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 €
Jährliche Gebühr von zusätzlich 6.00 € für Mitglieder ohne Bankeinzugsermächtigung
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal der Anmeldung