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Umstellung einer vorhandenen Heizungsanlage auf „Wärmecontracting„

Unter „Wärmecontracting„ ist die Übertragung des Betriebs einer vorhandenen Heizungsanlage (Eigenerzeugung von Wärme und Warmwasser) auf einen Dritten (Fremdlieferung von Wärme und Warmwasser) zu verstehen. Während eines laufenden Mietverhältnisses sind diese Umstellung der Heizung und die Umlage von hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten auf die Mieter nur zulässig, wenn dies entweder im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder der Mieter dieser Maßnahme zugestimmt hat. Anderenfalls brauchen Mieter weder aus dem Wärmecontracting resultierende Nachzahlungen oder erhöhte Vorauszahlungen aus einer Betriebskostenabrechnung zu leisten.

(Urteil des BGH vom 15.03.2006 – VIII ZR 153/05)