Nach einem Urteil des AG Wiesbaden vom 01.07.1999, abgedruckt in WM 2000, 190, rechtfertigt die unterlassene Durchführung der Hausordnung durch die Mietpartei nicht die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Vermieterseite.
Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein
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- Schüler/innen
- Student/inn/en
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- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
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Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal der Anmeldung