Drucken

 

1a. Erlangen wächst an verschiedenen Orten deutlich sichtbar (aktuell besonders im Neubaugebiet Büchenbach), an vielen Stellen eher unscheinbar z.B. durch „Aufstockung“ von Bestandgebäuden und anderen Nachverdichtungsmaßnahmen.

Zu Beginn gleich eine wichtige Aussage, welche auch für die folgenden Fragen bedeutsam ist. Erlangen ist schon sehrvollund es existiert wenig Spielraum für die Entwicklung von Flächen. Für zu diese Flächen hat die ödp jedoch ganz klar dem Wohnraum Vorfahrt vor einer Mehrung von Gewerbeflächen gegeben. D.h. keine Erhöhung des Drucks auf den Erlanger Wohnungsmarkt durch weitere Gewerbefläche (somit Arbeitsplätze und Wohnungssuchende im Stadtgebiet) sondern Entlastung des Wohnungsmarktes im Miet- und Eigentumsbereich durch eine deutliche Angebotssteigerung in diesem Sektor.

 

1b. In den Vergangen Jahren wurde besonders dem Markt für Eigenheime/Wohnhäuser städtischerseits „zugearbeitet“. Die ödp möchte das Angebot im Geschosswohnungsbau sowohl für Mieter wie auch potentielle Wohnungseigentümer verbessern. Insbesondere ist sehen wir den genossenschaftlichen Wohnungsbau als unterstützenswert an und wollen neben der GEWOBau auch die weiteren Erlanger Baugenossenschaften als Kooperationspartner für o.g. Ziel gewinnen.

 

1c. Mindestens 1:1, da jedoch der Markt für Mietwohnungen aktuell noch mehr unter Druck geraten ist, müsste zu Beginn der nächsten Legislaturperiode besonders Wert auf die Entwicklung des Mietwohnungsangebotes gelegt werden.

 

1d: Steigerung der Zahl von 1- und 2-Zimmerwohnungen.

 

1e: Die Gewobau wird eine äußerst wichtige Rolle spielen, da sie als städtische Tochter ganz gezielt auf die Anforderungen, welche die Politik stellt, eingehen kann.

 

1f: Der Demographische Wandel wird oft zitiert, findet in der Umsetzung beim Wohnungsneubau bzw. bei der Altbausanierung noch viel zu wenig Berücksichtigung. Ein fester Prozentsatz (z.B. 25%) bei Neubauten sollte verpflichtende barrierefrei sein. Das ist wichtig, um auch weiterhin in größeren Wohngebäuden eine „Generationenmischung“ der Bewohner zu ermöglichen. Wohngebäude, welche ausschließlich für besondere Altersgruppen (z.B. Seniorenwohnungen) errichtet werden legen sollten die Ausnahme sein.

 

1g: Das Wohnumfeld sollte soziale Begegnungen fördern und zu einem „Miteinander“ im Wohngebiet einladen. Das kann beispielsweise durch Ortsteilzentren geschehen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV sollte selbstverständlich sein.

 

2a: Ja. Der in Erlangen knappe Wohnraum sollte durch diese Satzungen für das Wohnen, und nicht als Büroraum oder andere Gewerbe genutzt werden. Weiterhin kann eine solche Satzung helfen, einem langen Leerstand von Wohnflächen entgegenzuwirken.

 

2b: Ein Ankauf von Belegungsrechten ist sinnvoll und gut. Sinniger und besser wäre es als Stadt Erlangen natürlich, stadteigene Wohnungen für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen.

 

2c: Die beste Energie ist jene, welche nicht erzeugt werden muss und der beste Lärm ist der, welcher gar nicht entsteht. Deshalb sollte die Stadt besondern Wert auf Energieeffizienz und Lärmverhinderung legen.

 

2d: Verkäufe von Gewobauwohnung gab es in der Vergangenheit schon, jedoch sehr sporadisch und jeweils begründet. Wohnungsverkäufe oder Privatisierungsmaßnahmen zur finanziellen Sanierung der Gewobau lehnt die ödp ab. Wir hatten vor einigen Jahren die Idee, Gewobauanteile als genossenschaftliche Anteile ausschließlich an Gewobau-MieterInnen abzugeben, sind dann wieder davon abgekommen. Der Aspekt der Kostenmiete wirkt unserer Meinung nach dem genossenschaftlichen Gedanken entgegen und sollte nicht für die Gewobau-Wohnungen gelten.

 

2e: Das kommunale Amt für Wohnungswesen ist solchen Missständen gegenüber leider eher ein „zahnloser Tiger“. Hier müssen die anzuwendenden Gesetze auf Bundes- und Landesebene dahingehend geändert werden, dass überhöhte Mieten usw. vor Ort und mit Kompetenz geahndet werden können.

 

2f: Das Thema der GBW-Wohnungen ist ein wahrlich trauriges Kapitel. Hier muss die Stadt auch in ihrem ureigensten Interesse zum Wohle nicht nur der GBW-Mieter, sondern um einer zunehmenden Schieflage des gesamten Erlanger Mietmarktes entgegenzuwirken sich solidarisch an die Seite der GBW-MieterInnen stellen. Verwaltungstechnische Unterstützung und (wo möglich) nutzen politischer Verbindungen in den Landtag sind den Betroffen zu gewähren.

 

2g: Ich komme wieder auf die Wohnungsgenossenschaften zu sprechen. In solchen Einrichtungen treten die angesprochenen Missstände sicherlich kaum auf. Solche Diskriminierungen sind für eine Kommune nicht zu tolerieren. Hier sollte das zukünftige Stadtoberhaupt ganz klar Flagge zeigen und ggf. selbst im Einzelfall unterstützend eingreifen.

 

3. Auszug aus unserem Bundesprogramm: Wohnungsbau und Schaffung von Wohnungseigentum bedürfen auch weiterhin der staatlichen Förderung. Diese staatliche Förderung ist aber gleichermaßen an ökologische wie soziale Bedingungen zu knüpfen, die von Einzeleigentümern wie von Wohnungsbaugenossenschaften zu erfüllen sind