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Wahlprüfsteine Kommunalwahl 2014

1.Schaffung von zusätzlichem Wohnraum

a. Wo und wie kann dieser geschaffen werden?

Notwendig ist eine sozial und ökologisch verträgliche Nachverdichtung von bestehenden Wohngebieten. Bei Neubaugebieten  müssen, soweit es geht, Mehrgeschosswohnungen statt Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden. Neue Gewerbegebiete sind nur noch auszuweisen, wenn auch genügend Wohnraum geschaffen wird. Vorhandene Baulücken sind zügig zu bebauen. Durch eine deutliche Verbesserung des Öffentlichen Nahverkehrs in das Umland und die Nachbarstädte ist der dortige Wohnraum auch für Erlangen zu erschließen.

b. In welchem Verhältnis sollten dabei Geschosswohnungen und Eigenheime stehen ?

Der Bau von Eigenheimen ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

c. In welchem Verhältnis sollten Wohneigentum und Mietwohnungen geschaffen werden?

Beim Geschosswohnungsbau  müssen mindestens 50 % Mietwohnungen und von diesen mindestens 50 % Sozialwohnungen sein.
d. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Wohnungsnot bei Studierenden, Auszubildenden und jungen Erwachsenen zu bekämpfen?

Wir brauchen mehr Wohnraum für  studentische Wohngemeinschaften. Die Universität und die Kliniken sind stärker in die Verantwortung zu nehmen.  Z.B. könnte auf dem ehemaligen Geländer der Hautkliniken auch ein Wohnheim geschaffen werden.

e. Welche Rolle soll die GeWo Bau spielen?

Die GeWoBau kann und muss wesentlich zum Neubau neuer, günstiger Mietwohnungen beitragen. Wir fordern den Bau von mindestens 500 neuen Sozialwohnungen durch die GeWoBau in den nächsten zwei Jahren. Die Mieten bei den vorhandenen Wohnungen muss bezahlbar bleiben und darf nicht ständig erhöht werden.


f. Welche besonderen Anforderungen an Wohnraum sollten berücksichtigt werden (z.B. barrierefreie/senierorengerechte Wohnungen, flexible Grundrisse)

Alle Neubauten sind grundsätzlich barrierefrei und seniorengerecht zu bauen. Soweit möglich, ist bei Neubauten auf flexible Grundrisse zu achten. Spätere Umbauten sind nämlich deutlich teurer.

g. Welche Anforderungen gelten für das Wohnumfeld?

Das Wohnumfeld soll soziale Begegnungen fördern, generationenübergreifend, inklusiv und interkulturell sein. Spielplätze, Freiflächen Einkaufsmöglichkeiten vor Ort  und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sind unabdingbar. Kinderbetreuung, und kulturelle Einrichtungen machen Stadtteile wohnenswert. Eine räumliche Verbindung von Wohnen und Arbeiten ist anzustreben.


2. Sicherung bezahlbarenWohnraums

a. Sprechen Sie sich für den Einsatz von Erhaltungssatzungen und der Zweckentfremdungsverordnungaus?

Ja, wobei die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wichtiger ist.

b. Halten Sie den Ankauf von Belegunsrechten für sinnvoll und wenn ja, in welchem Umfang?

Der  Ankauf von Belegungsrechten ist sinnvoll. Dadurch werden die Mieten bei ehmaligen Sozialwohnungen wieder günstiger. Noch besser wäre es aber, wenn die Gemeinnützigkeit bei Wohnungsbaugesellschaften wieder eingeführt würde. Dann müssten bei  diesen Gesellschaften wieder alle Wohnungen kraft Gesetz zu den Mieten von Sozialwohnungen vermietet werden.

c. Wie stehen Sie zur Umzugsverpflichtung für ALG II - EmpfängerInnnen bei zu hoher Miete?

Eine Umzugsverpflichtung finden wir nur  in Ausnahmefällen für berechtigt. Wichtig ist, dass endlich die hier bestehenden Mietobergrenzen an die Entwicklung der Mieten  und den neuen  Erlanger Mietspiegel angepasst werden.

d. Wie können Investitionen in Energiesparen und Lärmschutz gefördert werden?

Die städtischen Zuschüsse für Modernisierung und Energieeinsparmaßnahmen von Altbauten müssen deutlich erhöht werden. Nur dann sind solche Maßnahmen ohne unzumutbare Mieterhöhungen möglich.

e. Wie stehen Sie zum Verkauf von GeWoBauWohnungen, einer(Teil-) Privatisierung der GeWoBau und zur Anwendung der Kostenmiete für alle GeWoBau Wohnungen?

Einen Verkauf und auch eine Teil-Privatisierung lehnen wir ab.

Wir sind  für die Wiedereinführung der Kostenmiete bei allen Wohnungen.  Dadurch werden die Mieten wieder bezahlbar.

f. Welche Kontrollen bzw. Sanktionsmaßnahmen wollen Sie gegen Missbräuche auf dem Wohnungsmarkt (z.B. überhöhte Mieten, Entmietungen, Luxussanierungen) einführen und anwenden?

Wir sind für die Wiedereinführung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, den Erlass von Erhaltungssatzungen, und entsprechende Regelungen in den Bebauungsplänen. Dies muss dann auch von der Stadt wirksam überwacht werden.

Außerdem hoff en wir  auf Änderungen der Mietgesetze, so daß künftig Mietpreisüberhöhungen wieder mit Aussicht auf Erfolg beanstandet werden können. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen muss vom Gesetzgeber deutlich reduziert werden. Die Beweislast bei Eigenbedarfskündigungen muss zu Gunsten der MieterInnen umgekehrt werden.

g. Wie können die  MieterInnende GWB-Wohnungen nach dem Verkauf geschützt und unterstützt werden?

Wir bedauern, daß es nicht gelungen ist, die Wohnungen vom Staat bzw. den Kommunen zu kaufen. Wir  wollen und werden die betroffenen MieterInnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen.

Wir begrüßen die Gründung der Mieterinitiative durch die  Betroffenen,  da man gemeinsam mehr erreichen kann als alleine.


h. Wie wollen Sie der Diskriminierung von MigrantInnen und sozialSchwachen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken?

Wir wollen eine Verteilung der Betroffenen auf das gesamte Stadtgebiet und die Nutzung der Stadtteilzentren.

Wir fordern eine städtische Unterstützung von Betroffenen bei einem Vorgehen nach dem Antidiskrimminierungsgesetz.


3. Für welche wesentlichen Änderungen im Bereich Wohnungspolitik und Mieterrechte setzten Sie sich auf Bundes-und Landesebene ein?

Wir fordern:

Die vorgesehene Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietung muss schnell kommen. Die Mieterhöhungsmöglichkeit bei Modernisierungen ist dem Zinsniveau anzupassen und deutlich zu reduzieren. Die Förderung von Energieeinsparmaßnahmen und des Wohnungsneubaus muss deutlich erhöht werden. Das Verbot der Mietminderung für drei Monate bei Energiesparmaßnahmen ist aufzuheben. Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen ist ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen für mindestens drei Jahre einzuführen. Künftig muss die Vermieterpartei bei einer Eigenbedarfskündigung den Eigenbedarf beweisen.